Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern (§§ 27, 28 WEG).
Auf dieser gesetzlichen Regelung beruht unser Verständnis über unsere Verwaltertätigkeit: Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie bei der Verwaltung gewissenhaft unterstützt, alle Ihr Eigentum betreffenden Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben für Sie ausführt:
Gerne übernehmen wir auch weitere Verwaltungsaufgaben für Sie, wie beispielsweise die Sondermietverwaltung
In der Mitverwaltung für Wohnanlagen und Einzelwohnungen in den von uns betreuten Eigentümergemeinschaften haben wir folgende Ziele:
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Unser Portfolio beinhaltet umfassende Leistungen in der WEG- und Mietverwaltung, wie beispielsweise
Weitere Leistungen finden Sie unter den Menüpunkten WEG-Verwaltung und Mietverwaltung.
Sprechen Sie heute mit uns über die Betreuung Ihrer Immobilie und wir erstellen Ihnen ein Angebot. Vergleichen kostet nichts, Sie können nur gewinnen!
M.C. Hausverwaltung GmbH
Kirschgartenstraße 81, 90419 Nürnberg, Deutschland
Rechtliches
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